Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Das Paket bringt spürbare Entlastungen für viele Steuerzahler – aber auch einige gezielte Belastungen, die Arbeitgeber und Eigenheimbesitzer kennen sollten. Wir fassen zusammen, was drin steht, was noch offen ist und für wen die Änderungen besonders relevant sind.
Wichtig vorab: Der Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen – einzelne Werte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Die Werte in diesem Beitrag entsprechen dem Stand des Regierungsentwurfs vom 2. September 2026.
Was sich entlasten soll – die Kernänderungen
Der Grundfreibetrag – also das Einkommen, das steuerfrei bleibt – steigt in zwei Schritten: auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Bislang liegt er bei 12.348 Euro.
Gleichzeitig wird der Einkommensteuertarif in der mittleren Progressionszone abgeflacht. Konkret soll der Spitzensteuersatz von 42 % erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen – bislang liegt diese Schwelle deutlich niedriger. Davon profitieren prozentual am stärksten Menschen mit mittleren Einkommen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – also die Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt automatisch berücksichtigt – steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Das heißt: Arbeitnehmer müssen Werbungskosten bis zu diesem Betrag nicht mehr einzeln belegen. Wer ohnehin mehr Werbungskosten hat als den Pauschbetrag, merkt diesen Effekt nicht direkt – wer bisher knapp darunter lag, dagegen schon.
Für Familien steigt das Kindergeld stufenweise: von heute 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann auf 272 Euro (2028) je Kind und Monat. Parallel dazu steigen die Kinderfreibeträge auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) – gegenüber heute 9.756 Euro.
Ebenfalls verbessert: Die steuerlich zulässige Stundenlohngrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge steigt von 50 auf 75 Euro. Das ist besonders für Arbeitgeber in der Gastronomie, Hotellerie und im Gesundheitswesen relevant, die regelmäßig Zuschläge an Wochenendarbeitende zahlen.
Was teurer wird – die Gegenfinanzierung
Die Entlastungen werden teilweise durch gezielte Mehrbelastungen gegenfinanziert. Wer als Hausbesitzer regelmäßig Handwerker beauftragt, sollte aufmerken: Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent der Lohnkosten sinken, der absetzbare Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Bisher konnten Eigentümer bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen – künftig wären es maximal 900 Euro.
Für Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten ist eine weitere Änderung besonders relevant: Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 % des Arbeitsentgelts steigen. Das ist eine mehr als Verdopplung der pauschalen Steuerlast, die Arbeitgeber für jeden Minijobber abführen. Dazu mehr im separaten Kurzartikel.
Für wen ist das besonders relevant?
- Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen: profitieren von Grundfreibetrag und abgeflachtem Tarif
- Familien: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen – Entlastung in zwei Schritten 2027 und 2028
- Rentnerinnen und Rentner: höherer Grundfreibetrag senkt die Steuerlast auf mäßige Renteneinnahmen
- Eigenheimbesitzer: Handwerkerbonus wird gekürzt – laufende Renovierungen sollten noch 2026 abgerechnet werden
- Arbeitgeber mit Minijobbern: Pauschsteuer steigt auf 5 % – Planungsgrundlage für Lohnstruktur ändern
- Gastronomie und Gesundheitswesen: höhere steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge erleichtern die Lohngestaltung
Was noch offen ist
Zwei Werte stehen im Entwurf ausdrücklich unter Vorbehalt: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sollen dem 16. Existenzminimumbericht entsprechen, der im Herbst 2026 erwartet wird und zum Redaktionszeitpunkt noch nicht vorliegt. Die genannten Beträge sind damit als vorläufig einzustufen.
Außerdem hat die DIHK bereits Kritik am Entwurf geäußert – sie sieht bei der Anpassung der Tarifeckwerte an die Inflation Nachbesserungsbedarf und lehnt Mehrbelastungen für Personenunternehmen ab. Das parlamentarische Verfahren läuft, ein Bundestagsbeschluss wird für Ende 2026 erwartet.
Was Sie jetzt konkret tun können
Handwerkerbonus noch 2026 ausschöpfen: Wer ohnehin Renovierungsarbeiten plant, sollte Rechnungen für Lohnkosten noch in diesem Jahr stellen lassen und bezahlen. Für das Steuerjahr 2026 gilt noch der höhere Satz von 20 Prozent auf bis zu 6.000 Euro Lohnkosten – also bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis. Ab 2027 wären es nur noch 900 Euro.
Lohnstruktur für Minijobbende überprüfen: Wer mehrere Minijobber beschäftigt, sollte jetzt kalkulieren, wie sich die höhere Pauschsteuer auf die Gesamtlohnkosten auswirkt. In manchen Fällen kann eine Umstrukturierung auf Teilzeit wirtschaftlich sinnvoller sein.
Vorauszahlungen anpassen: Selbstständige und Freiberufler, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten, können nach Verabschiedung des Gesetzes prüfen, ob eine Anpassung der Vorauszahlungen für 2027 beantragt werden kann.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation sprechen Sie uns gerne an.
