Steuerberatung Wolf

Freiberufler & Künstler

Steuerberatung für Freiberufler in Leipzig – für jede Art kreativer und beratender Tätigkeit.

Ob Texterin, Beraterin, Designer, Übersetzer:in oder Künstler:in: Freiberufliche Tätigkeiten haben steuerlich vieles gemeinsam — unregelmäßige Einnahmen, die Frage nach Kleinunternehmerregelung und die Abgrenzung zur Gewerbesteuer. Wir begleiten Freiberufler:innen aller Fachrichtungen in Leipzig – von der ersten Steuererklärung bis zur Altersvorsorge. Auch für Künstler:innen kennen wir die branchenspezifischen Besonderheiten, etwa rund um die Künstlersozialkasse.

Sie starten in die Freiberuflichkeit

„Ich möchte von Anfang an wissen, was steuerlich auf mich zukommt.“

  • Anmeldung beim Finanzamt – freiberuflich oder gewerblich?
  • Kleinunternehmerregelung: lohnt sie sich für Sie?
  • Businessplan für Bank oder Förderantrag
  • Erste Steuernummer und Buchhaltung aufsetzen

Sie sind bereits freiberuflich tätig

„Ich möchte meine Steuererklärung korrekt und stressfrei erledigen.“

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen lassen
  • Betriebsausgaben vollständig erfassen (Arbeitsmittel, Reisekosten, Homeoffice)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufend abgeben
  • Rücklagen für schwankende Einnahmen bilden

Ihre Einnahmen wachsen oder schwanken stark

„Ich möchte trotz unregelmäßiger Auftragslage finanziell planen können.“

  • Liquiditätsplanung über das Jahr hinweg
  • Steuervorauszahlungen realistisch anpassen lassen
  • Rechtsformwechsel prüfen (z. B. bei deutlich steigendem Gewinn)
  • Altersvorsorge trotz unregelmäßigem Einkommen aufbauen

Sie sind in einem künstlerischen Beruf tätig

„Ich möchte wissen, wie die Künstlersozialkasse funktioniert und was für mich speziell gilt.“

  • Beitritt zur Künstlersozialkasse vorbereiten und begleiten
  • Reisekosten und Materialkosten korrekt absetzen
  • Umgang mit unregelmäßigen Honoraren und Tantiemen
  • Steuerliche Behandlung von Stipendien und Förderungen

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Freiberuflich vs. gewerblich (§ 18 EStG)

Katalogberufe (z. B. Künstler, Berater, Journalisten) gelten als freiberuflich und sind gewerbesteuerfrei. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig — gerade bei Mischtätigkeiten.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Bei geringem Umsatz kann auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichtet werden – das spart Verwaltungsaufwand, schließt aber den Vorsteuerabzug aus.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Freiberufler ermitteln ihren Gewinn über die EÜR, nicht über eine Bilanz. Eine vollständige Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben ist trotzdem Pflicht.

Steuervorauszahlungen

Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen oft nach dem Vorjahresergebnis fest – bei schwankenden Einnahmen sollte dies regelmäßig angepasst werden.

Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.