Steuerberatung für Freiberufler in Leipzig – für jede Art kreativer und beratender Tätigkeit.
Sie starten in die Freiberuflichkeit
„Ich möchte von Anfang an wissen, was steuerlich auf mich zukommt.“
- Anmeldung beim Finanzamt – freiberuflich oder gewerblich?
- Kleinunternehmerregelung: lohnt sie sich für Sie?
- Businessplan für Bank oder Förderantrag
- Erste Steuernummer und Buchhaltung aufsetzen
Sie sind bereits freiberuflich tätig
„Ich möchte meine Steuererklärung korrekt und stressfrei erledigen.“
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen lassen
- Betriebsausgaben vollständig erfassen (Arbeitsmittel, Reisekosten, Homeoffice)
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufend abgeben
- Rücklagen für schwankende Einnahmen bilden
Ihre Einnahmen wachsen oder schwanken stark
„Ich möchte trotz unregelmäßiger Auftragslage finanziell planen können.“
- Liquiditätsplanung über das Jahr hinweg
- Steuervorauszahlungen realistisch anpassen lassen
- Rechtsformwechsel prüfen (z. B. bei deutlich steigendem Gewinn)
- Altersvorsorge trotz unregelmäßigem Einkommen aufbauen
Sie sind in einem künstlerischen Beruf tätig
„Ich möchte wissen, wie die Künstlersozialkasse funktioniert und was für mich speziell gilt.“
- Beitritt zur Künstlersozialkasse vorbereiten und begleiten
- Reisekosten und Materialkosten korrekt absetzen
- Umgang mit unregelmäßigen Honoraren und Tantiemen
- Steuerliche Behandlung von Stipendien und Förderungen
Auf einen Blick
Gut zu wissen
Freiberuflich vs. gewerblich (§ 18 EStG)
Katalogberufe (z. B. Künstler, Berater, Journalisten) gelten als freiberuflich und sind gewerbesteuerfrei. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig — gerade bei Mischtätigkeiten.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Bei geringem Umsatz kann auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichtet werden – das spart Verwaltungsaufwand, schließt aber den Vorsteuerabzug aus.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Freiberufler ermitteln ihren Gewinn über die EÜR, nicht über eine Bilanz. Eine vollständige Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben ist trotzdem Pflicht.
Steuervorauszahlungen
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen oft nach dem Vorjahresergebnis fest – bei schwankenden Einnahmen sollte dies regelmäßig angepasst werden.
Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.