Steuerberatung für Gastronomie und Hotellerie in Leipzig – wir kennen Ihren Betriebsalltag.
Sie eröffnen einen Betrieb
„Ich möchte von Anfang an steuerlich richtig aufgestellt sein.“
- Rechtsformwahl und Gewerbeanmeldung
- Kassensystem mit zertifizierter TSE einrichten
- Finanzierungs- und Liquiditätsplanung
- Erste Lohnabrechnungen für Personal aufsetzen
Sie führen einen laufenden Betrieb
„Ich möchte sicher sein, dass Buchhaltung und Steuersätze korrekt laufen.“
- Korrekte Aufteilung von 7 % und 19 % Umsatzsteuer
- Trinkgeld steuerlich richtig behandeln
- Wareneinsatz und Kalkulation im Blick behalten
- Saisonale Aushilfen und Minijobs korrekt abrechnen
Sie betreiben Hotellerie oder Vermietung
„Ich möchte wissen, was bei Übernachtung und Beherbergung steuerlich speziell gilt.“
- Reduzierter Steuersatz auf Übernachtungen (7 %) korrekt anwenden
- Abgrenzung zu Frühstück und Nebenleistungen (häufig 19 %)
- Kur- und Beherbergungsabgaben in der Kalkulation berücksichtigen
- Saisonale Auslastung in der Liquiditätsplanung abbilden
Eine Betriebsprüfung steht an oder ist vorbei
„Ich möchte gut vorbereitet sein – Gastronomie und Hotellerie werden besonders häufig geprüft.“
- Kassenführung und TSE-Konformität prüfen lassen
- Vollständigkeit der Belege sicherstellen
- Begleitung während der Prüfung durch das Finanzamt
- Nachträgliche Korrekturen steuerlich korrekt umsetzen
Auf einen Blick
Gut zu wissen
Umsatzsteuer-Splitting
Speisen zum Mitnehmen: 7 %. Verzehr vor Ort: 19 %. Getränke: grundsätzlich 19 %. Die korrekte Zuordnung ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Branche.
Kassensicherungsverordnung & TSE
Elektronische Kassensysteme benötigen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Die Finanzverwaltung prüft dies zunehmend aktiv.
Trinkgeld
Trinkgeld an Arbeitnehmer ist grundsätzlich steuerfrei — sofern es freiwillig vom Gast gegeben wird und nicht in den Lohn eingerechnet ist.
Kur- und Beherbergungsabgaben
Viele Kommunen erheben eine kommunale Abgabe auf Übernachtungen. Diese ist korrekt zu erfassen und von der Umsatzsteuer klar abzugrenzen.
Saisonale Beschäftigung & Minijobs
Aushilfen in der Hochsaison erfordern eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung – Fehler hier sind in Betriebsprüfungen ein häufiger Befund.
Ich lass hier meine Steuererklärung machen und bin sehr zufrieden. Das Team arbeitet sehr gewissenhaft und versucht bestmöglich alles für einen rauszuholen. Bisher bin ich hier sehr zufrieden und fühle mich gut beraten.
