Steuerberatung für Gastronomie und Hotellerie in Leipzig – wir kennen Ihren Betriebsalltag.
Sie eröffnen einen Betrieb
„Ich möchte von Anfang an steuerlich richtig aufgestellt sein.“
- Rechtsformwahl und Gewerbeanmeldung
- Kassensystem mit zertifizierter TSE einrichten
- Finanzierungs- und Liquiditätsplanung
- Erste Lohnabrechnungen für Personal aufsetzen
Sie führen einen laufenden Betrieb
„Ich möchte sicher sein, dass Buchhaltung und Steuersätze korrekt laufen.“
- Korrekte Aufteilung von 7 % und 19 % Umsatzsteuer
- Trinkgeld steuerlich richtig behandeln
- Wareneinsatz und Kalkulation im Blick behalten
- Saisonale Aushilfen und Minijobs korrekt abrechnen
Sie betreiben Hotellerie oder Vermietung
„Ich möchte wissen, was bei Übernachtung und Beherbergung steuerlich speziell gilt.“
- Reduzierter Steuersatz auf Übernachtungen (7 %) korrekt anwenden
- Abgrenzung zu Frühstück und Nebenleistungen (häufig 19 %)
- Kur- und Beherbergungsabgaben in der Kalkulation berücksichtigen
- Saisonale Auslastung in der Liquiditätsplanung abbilden
Eine Betriebsprüfung steht an oder ist vorbei
„Ich möchte gut vorbereitet sein – Gastronomie und Hotellerie werden besonders häufig geprüft.“
- Kassenführung und TSE-Konformität prüfen lassen
- Vollständigkeit der Belege sicherstellen
- Begleitung während der Prüfung durch das Finanzamt
- Nachträgliche Korrekturen steuerlich korrekt umsetzen
Auf einen Blick
Gut zu wissen
Umsatzsteuer-Splitting
Speisen zum Mitnehmen: 7 %. Verzehr vor Ort: 19 %. Getränke: grundsätzlich 19 %. Die korrekte Zuordnung ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Branche.
Kassensicherungsverordnung & TSE
Elektronische Kassensysteme benötigen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Die Finanzverwaltung prüft dies zunehmend aktiv.
Trinkgeld
Trinkgeld an Arbeitnehmer ist grundsätzlich steuerfrei — sofern es freiwillig vom Gast gegeben wird und nicht in den Lohn eingerechnet ist.
Kur- und Beherbergungsabgaben
Viele Kommunen erheben eine kommunale Abgabe auf Übernachtungen. Diese ist korrekt zu erfassen und von der Umsatzsteuer klar abzugrenzen.
Saisonale Beschäftigung & Minijobs
Aushilfen in der Hochsaison erfordern eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung – Fehler hier sind in Betriebsprüfungen ein häufiger Befund.
Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.