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Steuerberatung Wolf

Gastronomie & Hotellerie

Steuerberatung für Gastronomie und Hotellerie in Leipzig – wir kennen Ihren Betriebsalltag.

Restaurants, Cafés, Hotels und Pensionen haben steuerlich einiges gemeinsam: unterschiedliche Umsatzsteuersätze je Leistung, saisonale Personalplanung und besondere Anforderungen an Kassensysteme. Wir begleiten Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in Leipzig bei allen steuerlichen Fragen – von der laufenden Buchhaltung bis zur Betriebsprüfung. Praxisnah, verständlich und immer mit Blick für Ihr Tagesgeschäft.

Sie eröffnen einen Betrieb

„Ich möchte von Anfang an steuerlich richtig aufgestellt sein.“

  • Rechtsformwahl und Gewerbeanmeldung
  • Kassensystem mit zertifizierter TSE einrichten
  • Finanzierungs- und Liquiditätsplanung
  • Erste Lohnabrechnungen für Personal aufsetzen

Sie führen einen laufenden Betrieb

„Ich möchte sicher sein, dass Buchhaltung und Steuersätze korrekt laufen.“

  • Korrekte Aufteilung von 7 % und 19 % Umsatzsteuer
  • Trinkgeld steuerlich richtig behandeln
  • Wareneinsatz und Kalkulation im Blick behalten
  • Saisonale Aushilfen und Minijobs korrekt abrechnen

Sie betreiben Hotellerie oder Vermietung

„Ich möchte wissen, was bei Übernachtung und Beherbergung steuerlich speziell gilt.“

  • Reduzierter Steuersatz auf Übernachtungen (7 %) korrekt anwenden
  • Abgrenzung zu Frühstück und Nebenleistungen (häufig 19 %)
  • Kur- und Beherbergungsabgaben in der Kalkulation berücksichtigen
  • Saisonale Auslastung in der Liquiditätsplanung abbilden

Eine Betriebsprüfung steht an oder ist vorbei

„Ich möchte gut vorbereitet sein – Gastronomie und Hotellerie werden besonders häufig geprüft.“

  • Kassenführung und TSE-Konformität prüfen lassen
  • Vollständigkeit der Belege sicherstellen
  • Begleitung während der Prüfung durch das Finanzamt
  • Nachträgliche Korrekturen steuerlich korrekt umsetzen

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Umsatzsteuer-Splitting

Speisen zum Mitnehmen: 7 %. Verzehr vor Ort: 19 %. Getränke: grundsätzlich 19 %. Die korrekte Zuordnung ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Branche.

Kassensicherungsverordnung & TSE

Elektronische Kassensysteme benötigen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Die Finanzverwaltung prüft dies zunehmend aktiv.

Trinkgeld

Trinkgeld an Arbeitnehmer ist grundsätzlich steuerfrei — sofern es freiwillig vom Gast gegeben wird und nicht in den Lohn eingerechnet ist.

Kur- und Beherbergungsabgaben

Viele Kommunen erheben eine kommunale Abgabe auf Übernachtungen. Diese ist korrekt zu erfassen und von der Umsatzsteuer klar abzugrenzen.

Saisonale Beschäftigung & Minijobs

Aushilfen in der Hochsaison erfordern eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung – Fehler hier sind in Betriebsprüfungen ein häufiger Befund.

Nutzer über 11880 bewertet uns ★★★★★

Ich lass hier meine Steuererklärung machen und bin sehr zufrieden. Das Team arbeitet sehr gewissenhaft und versucht bestmöglich alles für einen rauszuholen. Bisher bin ich hier sehr zufrieden und fühle mich gut beraten.