Steuerberatung Wolf

Gastronomie & Hotellerie

Steuerberatung für Gastronomie und Hotellerie in Leipzig – wir kennen Ihren Betriebsalltag.

Restaurants, Cafés, Hotels und Pensionen haben steuerlich einiges gemeinsam: unterschiedliche Umsatzsteuersätze je Leistung, saisonale Personalplanung und besondere Anforderungen an Kassensysteme. Wir begleiten Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in Leipzig bei allen steuerlichen Fragen – von der laufenden Buchhaltung bis zur Betriebsprüfung. Praxisnah, verständlich und immer mit Blick für Ihr Tagesgeschäft.

Sie eröffnen einen Betrieb

„Ich möchte von Anfang an steuerlich richtig aufgestellt sein.“

  • Rechtsformwahl und Gewerbeanmeldung
  • Kassensystem mit zertifizierter TSE einrichten
  • Finanzierungs- und Liquiditätsplanung
  • Erste Lohnabrechnungen für Personal aufsetzen

Sie führen einen laufenden Betrieb

„Ich möchte sicher sein, dass Buchhaltung und Steuersätze korrekt laufen.“

  • Korrekte Aufteilung von 7 % und 19 % Umsatzsteuer
  • Trinkgeld steuerlich richtig behandeln
  • Wareneinsatz und Kalkulation im Blick behalten
  • Saisonale Aushilfen und Minijobs korrekt abrechnen

Sie betreiben Hotellerie oder Vermietung

„Ich möchte wissen, was bei Übernachtung und Beherbergung steuerlich speziell gilt.“

  • Reduzierter Steuersatz auf Übernachtungen (7 %) korrekt anwenden
  • Abgrenzung zu Frühstück und Nebenleistungen (häufig 19 %)
  • Kur- und Beherbergungsabgaben in der Kalkulation berücksichtigen
  • Saisonale Auslastung in der Liquiditätsplanung abbilden

Eine Betriebsprüfung steht an oder ist vorbei

„Ich möchte gut vorbereitet sein – Gastronomie und Hotellerie werden besonders häufig geprüft.“

  • Kassenführung und TSE-Konformität prüfen lassen
  • Vollständigkeit der Belege sicherstellen
  • Begleitung während der Prüfung durch das Finanzamt
  • Nachträgliche Korrekturen steuerlich korrekt umsetzen

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Umsatzsteuer-Splitting

Speisen zum Mitnehmen: 7 %. Verzehr vor Ort: 19 %. Getränke: grundsätzlich 19 %. Die korrekte Zuordnung ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Branche.

Kassensicherungsverordnung & TSE

Elektronische Kassensysteme benötigen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Die Finanzverwaltung prüft dies zunehmend aktiv.

Trinkgeld

Trinkgeld an Arbeitnehmer ist grundsätzlich steuerfrei — sofern es freiwillig vom Gast gegeben wird und nicht in den Lohn eingerechnet ist.

Kur- und Beherbergungsabgaben

Viele Kommunen erheben eine kommunale Abgabe auf Übernachtungen. Diese ist korrekt zu erfassen und von der Umsatzsteuer klar abzugrenzen.

Saisonale Beschäftigung & Minijobs

Aushilfen in der Hochsaison erfordern eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung – Fehler hier sind in Betriebsprüfungen ein häufiger Befund.

Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.