Steuerberatung für Onlinehändler in Leipzig – sicher durch OSS, IOSS und Marktplatzhaftung.
Sie verkaufen erstmals ins EU-Ausland
„Ich möchte wissen, ob und wann ich das OSS-Verfahren nutzen muss.“
- EU-weite Bagatellgrenze von 10.000 Euro im Blick behalten
- One-Stop-Shop-Verfahren anmelden und nutzen
- Ausländische Umsatzsteuersätze korrekt anwenden
- Quartalsweise OSS-Meldungen fristgerecht abgeben
Sie verkaufen über Amazon, eBay & Co.
„Ich möchte verstehen, was die Marktplatzhaftung für mich bedeutet.“
- Steuerliche Nachweise für Marktplätze rechtzeitig bereithalten
- Amazon-FBA und Lagerung in anderen EU-Ländern steuerlich einordnen
- Gebühren- und Provisionsabrechnungen korrekt verbuchen
- Internationale Registrierungspflichten frühzeitig erkennen
Sie importieren Waren aus Nicht-EU-Ländern
„Ich möchte wissen, wie Einfuhrumsatzsteuer und Zoll korrekt behandelt werden.“
- Import-One-Stop-Shop (IOSS) für Sendungen unter 150 Euro nutzen
- Einfuhrumsatzsteuer korrekt berechnen und als Vorsteuer abziehen
- Zollanmeldungen und Ursprungsnachweise organisieren
- Lieferantenverträge steuerlich sauber gestalten
Sie handeln mit Gebrauchtwaren
„Ich möchte wissen, ob die Differenzbesteuerung für mich passt.“
- Differenzbesteuerung nach § 25a UStG prüfen
- Einkaufspreise lückenlos dokumentieren
- Vorteile gegenüber der Regelbesteuerung abwägen
- Korrekte Rechnungsstellung ohne offenen Umsatzsteuerausweis
Auf einen Blick
Gut zu wissen
One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)
Seit Juli 2021 können Umsatzsteuern für B2C-Verkäufe in andere EU-Länder zentral über das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden — ohne Registrierung in jedem einzelnen Land.
EU-weite Bagatellgrenze
Erst ab einem grenzüberschreitenden Jahresumsatz von 10.000 Euro greift die Umsatzsteuerpflicht im Zielland — darunter gilt weiterhin der deutsche Steuersatz.
Marktplatzhaftung (§ 22f UStG)
Betreiber wie Amazon und eBay haften unter Umständen für nicht abgeführte Umsatzsteuer ihrer Verkäufer — daher verlangen sie strenge steuerliche Nachweise.
Lagerhaltung im Ausland (Amazon FBA)
Wird Ware in einem ausländischen Fulfillment-Center gelagert, kann dort unabhängig vom OSS-Verfahren eine eigene Registrierungspflicht entstehen.
Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.