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Steuerberatung Wolf

Homeoffice absetzen 2026: Was gilt und was sich gegenüber dem Vorjahr geändert hat

Die Homeoffice-Pauschale, seit 2023 offiziell Tagespauschale, ist eine der meistgenutzten steuerlichen Erleichterungen für Arbeitnehmer und Selbständige. Die Grundregeln sind unverändert. Aber: Wer für das Steuerjahr 2026 plant, sollte eine wichtige Änderung bei der Pendlerpauschale kennen – sie beeinflusst, ob sich Homeoffice oder Bürotag steuerlich mehr lohnt.

Die Tagespauschale 2026: unverändert

Die Kernzahlen bleiben stabil: Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, können Sie 6 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen. Das Maximum liegt bei 210 Tagen im Jahr – also 1.260 Euro. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Küche, Wohnzimmer oder Schlafzimmer reichen aus.

Wichtig: Für einen Tag kann immer nur entweder die Tagespauschale oder die Pendlerpauschale geltend gemacht werden – nie beides gleichzeitig.

Was sich 2026 geändert hat: die Pendlerpauschale

Durch das Steueränderungsgesetz 2025 gilt ab dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Pendlerpauschalen-Satz von 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis 20 km, 38 Cent ab dem 21. km) entfällt. Das klingt wie eine Vereinfachung – hat aber eine praktische Konsequenz: Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, profitiert pro Bürotag jetzt mehr als früher. Für diese Personen kann ein Bürotag steuerlich attraktiver sein als ein Homeoffice-Tag.

Konkretes Beispiel: Bei einem einfachen Arbeitsweg von 10 km ergibt das 10 x 0,38 Euro = 3,80 Euro pro Bürotag. Das liegt unter den 6 Euro der Tagespauschale – Homeoffice lohnt sich also weiterhin. Bei 16 km: 16 x 0,38 = 6,08 Euro. In diesem Fall ist der Bürotag minimal besser. Ab 16 km Arbeitsweg wäre es also einen genauen Blick wert.

Was ausserdem absetzbar ist

  • Arbeitsmittel: Drucker, zweiter Monitor, Schreibtischstuhl, Headset – in voller Höhe, wenn beruflich genutzt
  • Telefon- und Internetkosten anteilig: pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrags, maximal 20 Euro pro Monat
  • Fachliteratur & Fortbildungskosten: unabhängig vom Homeoffice absetzbar
  • Büroausstattung unter 800 Euro netto: direkt im Anschaffungsjahr absetzbar

Arbeitnehmer: Den Pauschbetrag im Blick haben

Fuer Arbeitnehmer gilt: Die Tagespauschale wirkt sich steuerlich nur dann aus, wenn die gesamten Werbungskosten (inklusive Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildung) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten. Wer ohnehin schon hohe Fahrtkosten hat, profitiert unmittelbar von jedem weiteren Euro. Wer kaum andere Kosten hat, sollte alle Posten zusammen betrachten.

Nachweis: Ab 2026 genauer als früher

Die Finanzämter verlangen bei der Veranlagung zunehmend genauere Nachweise für Homeoffice-Tage. Empfehlung: Führen Sie eine einfache Liste Ihrer Homeoffice-Tage – etwa im Kalender oder einer Tabelle – und bewahren Sie diese auf. Das Finanzamt kann danach fragen, auch wenn es oft ohne Nachfrage akzeptiert wird.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation sprechen Sie uns gerne an.

Auf einen Blick

Relevante Steuerarten

Grunderwerbsteuer

Fällig beim Kauf. In Sachsen: 3,5 %. Bestimmte Gestaltungen können die Bemessungsgrundlage beeinflussen.

Spekulationssteuer (§ 23 EStG)

Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren fällig. Ausnahme: selbst genutzte Immobilien. Planung lohnt sich schon Jahre vorher.

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Immobilien werden nach Bewertungsverfahren bewertet. Ertrags-, Sach- oder Vergleichswertverfahren – je nach Marktwert.

Körperschaftsteuer

Relevant für Immobilien-GmbHs. Der Steuersatz von 15 % (zzgl. SolZ) kann im Vergleich zur privaten Besteuerung deutlich günstiger sein.

Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.