Die Homeoffice-Pauschale, seit 2023 offiziell Tagespauschale, ist eine der meistgenutzten steuerlichen Erleichterungen für Arbeitnehmer und Selbständige. Die Grundregeln sind unverändert. Aber: Wer für das Steuerjahr 2026 plant, sollte eine wichtige Änderung bei der Pendlerpauschale kennen – sie beeinflusst, ob sich Homeoffice oder Bürotag steuerlich mehr lohnt.
Die Tagespauschale 2026: unverändert
Die Kernzahlen bleiben stabil: Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, können Sie 6 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen. Das Maximum liegt bei 210 Tagen im Jahr – also 1.260 Euro. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Küche, Wohnzimmer oder Schlafzimmer reichen aus.
Wichtig: Für einen Tag kann immer nur entweder die Tagespauschale oder die Pendlerpauschale geltend gemacht werden – nie beides gleichzeitig.
Was sich 2026 geändert hat: die Pendlerpauschale
Durch das Steueränderungsgesetz 2025 gilt ab dem 1. Januar 2026 ein einheitlicher Pendlerpauschalen-Satz von 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis 20 km, 38 Cent ab dem 21. km) entfällt. Das klingt wie eine Vereinfachung – hat aber eine praktische Konsequenz: Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, profitiert pro Bürotag jetzt mehr als früher. Für diese Personen kann ein Bürotag steuerlich attraktiver sein als ein Homeoffice-Tag.
Konkretes Beispiel: Bei einem einfachen Arbeitsweg von 10 km ergibt das 10 x 0,38 Euro = 3,80 Euro pro Bürotag. Das liegt unter den 6 Euro der Tagespauschale – Homeoffice lohnt sich also weiterhin. Bei 16 km: 16 x 0,38 = 6,08 Euro. In diesem Fall ist der Bürotag minimal besser. Ab 16 km Arbeitsweg wäre es also einen genauen Blick wert.
Was ausserdem absetzbar ist
- Arbeitsmittel: Drucker, zweiter Monitor, Schreibtischstuhl, Headset – in voller Höhe, wenn beruflich genutzt
- Telefon- und Internetkosten anteilig: pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrags, maximal 20 Euro pro Monat
- Fachliteratur & Fortbildungskosten: unabhängig vom Homeoffice absetzbar
- Büroausstattung unter 800 Euro netto: direkt im Anschaffungsjahr absetzbar
Arbeitnehmer: Den Pauschbetrag im Blick haben
Fuer Arbeitnehmer gilt: Die Tagespauschale wirkt sich steuerlich nur dann aus, wenn die gesamten Werbungskosten (inklusive Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildung) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten. Wer ohnehin schon hohe Fahrtkosten hat, profitiert unmittelbar von jedem weiteren Euro. Wer kaum andere Kosten hat, sollte alle Posten zusammen betrachten.
Nachweis: Ab 2026 genauer als früher
Die Finanzämter verlangen bei der Veranlagung zunehmend genauere Nachweise für Homeoffice-Tage. Empfehlung: Führen Sie eine einfache Liste Ihrer Homeoffice-Tage – etwa im Kalender oder einer Tabelle – und bewahren Sie diese auf. Das Finanzamt kann danach fragen, auch wenn es oft ohne Nachfrage akzeptiert wird.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation sprechen Sie uns gerne an.
