Steuerberatung Wolf

Landwirtschaft

Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft in Leipzig – mit Verständnis für Ihren Betrieb.

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe haben steuerlich eigene Regeln – von der Durchschnittssatzbesteuerung bis zur Hofnachfolge. Allgemeine Steuerberatung reicht hier oft nicht aus. Wir begleiten land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Leipziger Umland bei allen steuerlichen Fragen – vom laufenden Betrieb über die Diversifizierung bis zur Generationenübergabe.

Sie führen einen laufenden Betrieb

„Ich möchte wissen, ob die Umsatzsteuer-Pauschalierung für mich passt.“

  • Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) prüfen — lohnt sie sich für Sie?
  • Gewinnermittlung: Pauschalierung, EÜR oder Bilanzierung?
  • EU-Agrarförderungen und Subventionen steuerlich korrekt erfassen
  • Investitionen in Maschinen und Gebäude steuerlich optimal planen

Sie planen die Hofübergabe

„Ich möchte den Betrieb an die nächste Generation steuerschonend übergeben.“

  • Übergabevertrag mit Altenteil oder Nutzungsvorbehalt steuerlich gestalten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
  • Bewertung von Hofstelle, Flächen und Betriebsvermögen
  • Frühzeitige Planung über mehrere Jahre für maximale Freibeträge

Sie diversifizieren Ihr Angebot

„Ich möchte Hofladen, Ferienwohnungen oder Direktvermarktung steuerlich richtig einordnen.“

  • Abgrenzung landwirtschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit
  • Hofladen und Direktvermarktung: eigene Umsatzsteuerregeln beachten
  • Ferienwohnungen auf dem Hof steuerlich korrekt einordnen
  • Photovoltaik und Energieerzeugung auf dem Betrieb berücksichtigen

Sie bewirtschaften Wald

„Ich möchte wissen, wie Holzerlöse und Kalamitätsnutzungen steuerlich behandelt werden.“

  • Ermäßigter Steuersatz für außerordentliche Holznutzungen (z. B. nach Sturmschäden)
  • Wiederaufforstungskosten steuerlich geltend machen
  • Einheitliche Gewinnermittlung bei gemischten Land-/Forstbetrieben
  • Forstwirtschaftliche Förderprogramme korrekt erfassen

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können vereinfachte, pauschale Umsatzsteuersätze nutzen — das spart Verwaltungsaufwand, ist aber nicht für jeden Betrieb die günstigste Lösung.

Gewinnermittlung: Pauschalierung, EÜR oder Bilanz

Kleinere Betriebe können den Gewinn nach § 13a EStG pauschal ermitteln. Größere Betriebe nutzen die Einnahmenüberschussrechnung oder sind ab bestimmten Schwellenwerten bilanzierungspflichtig.

Abgrenzung landwirtschaftlich & gewerblich

Hofläden, Ferienwohnungen oder Photovoltaikanlagen können je nach Umfang die Einordnung als Gewerbebetrieb auslösen — mit steuerlichen Folgen wie der Gewerbesteuerpflicht.

Investitionsabzugsbetrag für Maschinen

Geplante Anschaffungen wie Traktoren oder Erntemaschinen lassen sich bereits vor dem Kauf gewinnmindernd geltend machen.

Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.