Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft in Leipzig – mit Verständnis für Ihren Betrieb.
Sie führen einen laufenden Betrieb
„Ich möchte wissen, ob die Umsatzsteuer-Pauschalierung für mich passt.“
- Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) prüfen — lohnt sie sich für Sie?
- Gewinnermittlung: Pauschalierung, EÜR oder Bilanzierung?
- EU-Agrarförderungen und Subventionen steuerlich korrekt erfassen
- Investitionen in Maschinen und Gebäude steuerlich optimal planen
Sie planen die Hofübergabe
„Ich möchte den Betrieb an die nächste Generation steuerschonend übergeben.“
- Übergabevertrag mit Altenteil oder Nutzungsvorbehalt steuerlich gestalten
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
- Bewertung von Hofstelle, Flächen und Betriebsvermögen
- Frühzeitige Planung über mehrere Jahre für maximale Freibeträge
Sie diversifizieren Ihr Angebot
„Ich möchte Hofladen, Ferienwohnungen oder Direktvermarktung steuerlich richtig einordnen.“
- Abgrenzung landwirtschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit
- Hofladen und Direktvermarktung: eigene Umsatzsteuerregeln beachten
- Ferienwohnungen auf dem Hof steuerlich korrekt einordnen
- Photovoltaik und Energieerzeugung auf dem Betrieb berücksichtigen
Sie bewirtschaften Wald
„Ich möchte wissen, wie Holzerlöse und Kalamitätsnutzungen steuerlich behandelt werden.“
- Ermäßigter Steuersatz für außerordentliche Holznutzungen (z. B. nach Sturmschäden)
- Wiederaufforstungskosten steuerlich geltend machen
- Einheitliche Gewinnermittlung bei gemischten Land-/Forstbetrieben
- Forstwirtschaftliche Förderprogramme korrekt erfassen
Auf einen Blick
Gut zu wissen
Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG)
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können vereinfachte, pauschale Umsatzsteuersätze nutzen — das spart Verwaltungsaufwand, ist aber nicht für jeden Betrieb die günstigste Lösung.
Gewinnermittlung: Pauschalierung, EÜR oder Bilanz
Kleinere Betriebe können den Gewinn nach § 13a EStG pauschal ermitteln. Größere Betriebe nutzen die Einnahmenüberschussrechnung oder sind ab bestimmten Schwellenwerten bilanzierungspflichtig.
Abgrenzung landwirtschaftlich & gewerblich
Hofläden, Ferienwohnungen oder Photovoltaikanlagen können je nach Umfang die Einordnung als Gewerbebetrieb auslösen — mit steuerlichen Folgen wie der Gewerbesteuerpflicht.
Investitionsabzugsbetrag für Maschinen
Geplante Anschaffungen wie Traktoren oder Erntemaschinen lassen sich bereits vor dem Kauf gewinnmindernd geltend machen.
Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.
