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Steuerberatung Wolf

Landwirtschaft

Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft in Leipzig – mit Verständnis für Ihren Betrieb.

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe haben steuerlich eigene Regeln – von der Durchschnittssatzbesteuerung bis zur Hofnachfolge. Allgemeine Steuerberatung reicht hier oft nicht aus. Wir begleiten land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Leipziger Umland bei allen steuerlichen Fragen – vom laufenden Betrieb über die Diversifizierung bis zur Generationenübergabe.

Sie führen einen laufenden Betrieb

„Ich möchte wissen, ob die Umsatzsteuer-Pauschalierung für mich passt.“

  • Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) prüfen — lohnt sie sich für Sie?
  • Gewinnermittlung: Pauschalierung, EÜR oder Bilanzierung?
  • EU-Agrarförderungen und Subventionen steuerlich korrekt erfassen
  • Investitionen in Maschinen und Gebäude steuerlich optimal planen

Sie planen die Hofübergabe

„Ich möchte den Betrieb an die nächste Generation steuerschonend übergeben.“

  • Übergabevertrag mit Altenteil oder Nutzungsvorbehalt steuerlich gestalten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
  • Bewertung von Hofstelle, Flächen und Betriebsvermögen
  • Frühzeitige Planung über mehrere Jahre für maximale Freibeträge

Sie diversifizieren Ihr Angebot

„Ich möchte Hofladen, Ferienwohnungen oder Direktvermarktung steuerlich richtig einordnen.“

  • Abgrenzung landwirtschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit
  • Hofladen und Direktvermarktung: eigene Umsatzsteuerregeln beachten
  • Ferienwohnungen auf dem Hof steuerlich korrekt einordnen
  • Photovoltaik und Energieerzeugung auf dem Betrieb berücksichtigen

Sie bewirtschaften Wald

„Ich möchte wissen, wie Holzerlöse und Kalamitätsnutzungen steuerlich behandelt werden.“

  • Ermäßigter Steuersatz für außerordentliche Holznutzungen (z. B. nach Sturmschäden)
  • Wiederaufforstungskosten steuerlich geltend machen
  • Einheitliche Gewinnermittlung bei gemischten Land-/Forstbetrieben
  • Forstwirtschaftliche Förderprogramme korrekt erfassen

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können vereinfachte, pauschale Umsatzsteuersätze nutzen — das spart Verwaltungsaufwand, ist aber nicht für jeden Betrieb die günstigste Lösung.

Gewinnermittlung: Pauschalierung, EÜR oder Bilanz

Kleinere Betriebe können den Gewinn nach § 13a EStG pauschal ermitteln. Größere Betriebe nutzen die Einnahmenüberschussrechnung oder sind ab bestimmten Schwellenwerten bilanzierungspflichtig.

Abgrenzung landwirtschaftlich & gewerblich

Hofläden, Ferienwohnungen oder Photovoltaikanlagen können je nach Umfang die Einordnung als Gewerbebetrieb auslösen — mit steuerlichen Folgen wie der Gewerbesteuerpflicht.

Investitionsabzugsbetrag für Maschinen

Geplante Anschaffungen wie Traktoren oder Erntemaschinen lassen sich bereits vor dem Kauf gewinnmindernd geltend machen.

Nutzer über 11880 bewertet uns ★★★★★

Ich lass hier meine Steuererklärung machen und bin sehr zufrieden. Das Team arbeitet sehr gewissenhaft und versucht bestmöglich alles für einen rauszuholen. Bisher bin ich hier sehr zufrieden und fühle mich gut beraten.