Steuerberatung für Handwerksbetriebe in Leipzig – von der Bauabzugsteuer bis zur Betriebsnachfolge.
Sie gründen einen Handwerksbetrieb
„Ich möchte von Anfang an steuerlich und organisatorisch richtig starten.“
- Eintrag in die Handwerksrolle und Meisterpflicht klären
- Rechtsformwahl: Einzelunternehmen, GmbH oder GmbH & Co. KG
- Investitionsabzugsbetrag für Werkzeuge und Fahrzeuge nutzen
- Finanzierungsplanung für Erstausstattung und Werkstatt
Sie führen einen laufenden Betrieb
„Ich möchte, dass Material, Lohn und Anzahlungen korrekt verbucht werden.“
- Anzahlungen und Teilrechnungen umsatzsteuerlich korrekt behandeln
- Lohnbuchhaltung inklusive Auszubildender und Saisonkräften
- Gewährleistungsrückstellungen für laufende Projekte bilden
- Materialeinkauf und Skonti buchhalterisch saubern erfassen
Sie arbeiten mit Subunternehmern
„Ich möchte verstehen, wann ich Bauabzugsteuer oder Reverse-Charge anwenden muss.“
- Freistellungsbescheinigung gegen Bauabzugsteuer rechtzeitig einholen
- Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen korrekt anwenden
- Rechnungen von Subunternehmern auf Vollständigkeit prüfen
- Haftungsrisiken bei der Zusammenarbeit minimieren
Sie planen die Betriebsübergabe
„Ich möchte meinen Betrieb steuerschonend an Nachfolger übergeben.“
- Betriebswert ermitteln lassen — als Verhandlungsgrundlage
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsvermögen optimieren
- Interne Nachfolge (Familie, Mitarbeiter) oder externer Verkauf abwägen
- Frühzeitige Planung für maximale steuerliche Vergünstigungen
Auf einen Blick
Gut zu wissen
Bauabzugsteuer (§ 48 EStG)
Bei Bauleistungen an Unternehmer muss der Auftraggeber ohne gültige Freistellungsbescheinigung 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen – ein häufig übersehenes Liquiditätsrisiko.
Gewährleistungsrückstellungen
Für die gesetzliche Mängelhaftung (häufig 5 Jahre bei Bauleistungen) können Rückstellungen gebildet werden, die den steuerlichen Gewinn mindern.
Werkstattwagen & Privatnutzung
Fahrzeuge ohne nennenswerten privaten Nutzungswert — etwa Werkstattwagen ohne Rücksitze — können von der pauschalen 1-%-Regelung ausgenommen sein.
Anzahlungen & Teilrechnungen
Bei größeren Projekten müssen Anzahlungen bereits bei Vereinnahmung umsatzsteuerlich erfasst werden — unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung.
Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.