Steuerberatung Wolf

Handwerker

Steuerberatung für Handwerksbetriebe in Leipzig – von der Bauabzugsteuer bis zur Betriebsnachfolge.

Handwerksbetriebe haben steuerlich eigene Spielregeln: Bauabzugsteuer bei Aufträgen für Unternehmer, das Reverse-Charge-Verfahren bei Subunternehmern und die korrekte Behandlung von Anzahlungen bei größeren Projekten gehören zum Alltag – werden aber selten von allgemeinen Steuerberatungen wirklich verstanden. Wir begleiten Handwerksbetriebe in Leipzig und Umgebung bei allen steuerlichen Fragen – von der Betriebsgründung über den laufenden Geschäftsbetrieb bis zur Übergabe an die nächste Generation.

Sie gründen einen Handwerksbetrieb

„Ich möchte von Anfang an steuerlich und organisatorisch richtig starten.“

  • Eintrag in die Handwerksrolle und Meisterpflicht klären
  • Rechtsformwahl: Einzelunternehmen, GmbH oder GmbH & Co. KG
  • Investitionsabzugsbetrag für Werkzeuge und Fahrzeuge nutzen
  • Finanzierungsplanung für Erstausstattung und Werkstatt

Sie führen einen laufenden Betrieb

„Ich möchte, dass Material, Lohn und Anzahlungen korrekt verbucht werden.“

  • Anzahlungen und Teilrechnungen umsatzsteuerlich korrekt behandeln
  • Lohnbuchhaltung inklusive Auszubildender und Saisonkräften
  • Gewährleistungsrückstellungen für laufende Projekte bilden
  • Materialeinkauf und Skonti buchhalterisch saubern erfassen

Sie arbeiten mit Subunternehmern

„Ich möchte verstehen, wann ich Bauabzugsteuer oder Reverse-Charge anwenden muss.“

  • Freistellungsbescheinigung gegen Bauabzugsteuer rechtzeitig einholen
  • Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen korrekt anwenden
  • Rechnungen von Subunternehmern auf Vollständigkeit prüfen
  • Haftungsrisiken bei der Zusammenarbeit minimieren

Sie planen die Betriebsübergabe

„Ich möchte meinen Betrieb steuerschonend an Nachfolger übergeben.“

  • Betriebswert ermitteln lassen — als Verhandlungsgrundlage
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsvermögen optimieren
  • Interne Nachfolge (Familie, Mitarbeiter) oder externer Verkauf abwägen
  • Frühzeitige Planung für maximale steuerliche Vergünstigungen

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Bauabzugsteuer (§ 48 EStG)

Bei Bauleistungen an Unternehmer muss der Auftraggeber ohne gültige Freistellungsbescheinigung 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen – ein häufig übersehenes Liquiditätsrisiko.

Gewährleistungsrückstellungen

Für die gesetzliche Mängelhaftung (häufig 5 Jahre bei Bauleistungen) können Rückstellungen gebildet werden, die den steuerlichen Gewinn mindern.

Werkstattwagen & Privatnutzung

Fahrzeuge ohne nennenswerten privaten Nutzungswert — etwa Werkstattwagen ohne Rücksitze — können von der pauschalen 1-%-Regelung ausgenommen sein.

Anzahlungen & Teilrechnungen

Bei größeren Projekten müssen Anzahlungen bereits bei Vereinnahmung umsatzsteuerlich erfasst werden — unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung.

Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.