Zum Hauptinhalt springen

Steuerberatung Wolf

Handwerker

Steuerberatung für Handwerksbetriebe in Leipzig – von der Bauabzugsteuer bis zur Betriebsnachfolge.

Handwerksbetriebe haben steuerlich eigene Spielregeln: Bauabzugsteuer bei Aufträgen für Unternehmer, das Reverse-Charge-Verfahren bei Subunternehmern und die korrekte Behandlung von Anzahlungen bei größeren Projekten gehören zum Alltag – werden aber selten von allgemeinen Steuerberatungen wirklich verstanden. Wir begleiten Handwerksbetriebe in Leipzig und Umgebung bei allen steuerlichen Fragen – von der Betriebsgründung über den laufenden Geschäftsbetrieb bis zur Übergabe an die nächste Generation.

Sie gründen einen Handwerksbetrieb

„Ich möchte von Anfang an steuerlich und organisatorisch richtig starten.“

  • Eintrag in die Handwerksrolle und Meisterpflicht klären
  • Rechtsformwahl: Einzelunternehmen, GmbH oder GmbH & Co. KG
  • Investitionsabzugsbetrag für Werkzeuge und Fahrzeuge nutzen
  • Finanzierungsplanung für Erstausstattung und Werkstatt

Sie führen einen laufenden Betrieb

„Ich möchte, dass Material, Lohn und Anzahlungen korrekt verbucht werden.“

  • Anzahlungen und Teilrechnungen umsatzsteuerlich korrekt behandeln
  • Lohnbuchhaltung inklusive Auszubildender und Saisonkräften
  • Gewährleistungsrückstellungen für laufende Projekte bilden
  • Materialeinkauf und Skonti buchhalterisch saubern erfassen

Sie arbeiten mit Subunternehmern

„Ich möchte verstehen, wann ich Bauabzugsteuer oder Reverse-Charge anwenden muss.“

  • Freistellungsbescheinigung gegen Bauabzugsteuer rechtzeitig einholen
  • Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen korrekt anwenden
  • Rechnungen von Subunternehmern auf Vollständigkeit prüfen
  • Haftungsrisiken bei der Zusammenarbeit minimieren

Sie planen die Betriebsübergabe

„Ich möchte meinen Betrieb steuerschonend an Nachfolger übergeben.“

  • Betriebswert ermitteln lassen — als Verhandlungsgrundlage
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsvermögen optimieren
  • Interne Nachfolge (Familie, Mitarbeiter) oder externer Verkauf abwägen
  • Frühzeitige Planung für maximale steuerliche Vergünstigungen

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Bauabzugsteuer (§ 48 EStG)

Bei Bauleistungen an Unternehmer muss der Auftraggeber ohne gültige Freistellungsbescheinigung 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen – ein häufig übersehenes Liquiditätsrisiko.

Gewährleistungsrückstellungen

Für die gesetzliche Mängelhaftung (häufig 5 Jahre bei Bauleistungen) können Rückstellungen gebildet werden, die den steuerlichen Gewinn mindern.

Werkstattwagen & Privatnutzung

Fahrzeuge ohne nennenswerten privaten Nutzungswert — etwa Werkstattwagen ohne Rücksitze — können von der pauschalen 1-%-Regelung ausgenommen sein.

Anzahlungen & Teilrechnungen

Bei größeren Projekten müssen Anzahlungen bereits bei Vereinnahmung umsatzsteuerlich erfasst werden — unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung.

Nutzer über 11880 bewertet uns ★★★★★

Ich lass hier meine Steuererklärung machen und bin sehr zufrieden. Das Team arbeitet sehr gewissenhaft und versucht bestmöglich alles für einen rauszuholen. Bisher bin ich hier sehr zufrieden und fühle mich gut beraten.