Steuerberatung für Ärzte und Heilberufe in Leipzig – spezialisiert auf Ihre Praxis.
Sie planen die Niederlassung oder Praxisgründung
„Ich möchte meine Praxis von Anfang an steuerlich richtig aufstellen.“
- Rechtsformwahl: Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder PartG
- Investitionsabzugsbetrag für Praxisausstattung nutzen
- Finanzierungsplanung und Liquiditätsvorschau
- Anmeldung beim Finanzamt und laufende Buchhaltung aufsetzen
Sie führen bereits eine Praxis
„Ich möchte sicher sein, dass meine Buchhaltung korrekt läuft und ich nichts übersehe.“
- Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung – was passt zu Ihnen?
- Abgrenzung umsatzsteuerfreier und -pflichtiger Leistungen (z. B. IGeL)
- Lohnbuchhaltung für Praxispersonal
- Liquiditätsplanung bei schwankenden KV-Abrechnungen
Sie übernehmen oder übergeben eine Praxis
„Ich möchte wissen, was die Praxis wert ist – und was steuerlich auf mich zukommt.“
- Praxiswertermittlung nach anerkannten Bewertungsverfahren
- Steuerliche Behandlung des Übergabegewinns
- Kaufpreisfinanzierung und Abschreibung des Praxiswerts
- Vertragsgestaltung in Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt
Sie gründen eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ
„Ich möchte mit Kolleg:innen zusammenarbeiten– steuerlich klar geregelt.“
- Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilung steuerlich abbilden
- Abgrenzung freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit (Infektionsrisiko Gewerbesteuer)
- Gemeinsame Investitionen und Kostenaufteilung
- Laufende Beratung für alle Gesellschafter
Auf einen Blick
Gut zu wissen
Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 14 UStG)
Heilbehandlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei bestimmten Leistungen – z. B. IGeL, Gutachten, Schönheitsbehandlungen — ist die Abgrenzung jedoch nicht immer eindeutig.
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
Für geplante Anschaffungen — etwa medizinische Geräte — lässt sich der Gewinn schon vor der Investition steuerlich mindern.
Altersvorsorge & Versorgungswerk
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk sind als Sonderausgaben absetzbar — die steuerliche Wirkung sollte in der Praxisplanung berücksichtigt werden.
Freiberufliche vs. gewerbliche Tätigkeit
Heilberufe sind grundsätzlich freiberuflich tätig (§ 18 EStG) und damit gewerbesteuerfrei. Bestimmte Konstellationen – z. B. Beteiligungen an Laborgemeinschaften – können diese Einordnung gefährden.
Praxiswert & Abschreibung
Wer eine Praxis kauft, kann den erworbenen Praxiswert über mehrere Jahre steuerlich abschreiben — ein oft unterschätzter Steuervorteil.
Gemeinschaftspraxis & Gewinnverteilung
Die Gewinnverteilung zwischen Gesellschaftern muss steuerlich korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sein — insbesondere bei unterschiedlichen Arbeitszeiten oder Einlagen.
Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.