Steuerberatung Wolf

Ärzte & Heilberufe

Steuerberatung für Ärzte und Heilberufe in Leipzig – spezialisiert auf Ihre Praxis.

Ob Arztpraxis, Zahnarztpraxis, psychotherapeutische oder physiotherapeutische Praxis: Heilberufe haben steuerlich ihre eigenen Regeln – von der Umsatzsteuerbefreiung heilberuflicher Leistungen bis zur Investitionsplanung für medizinische Geräte. Wir begleiten Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Heilberufe in Leipzig von der Niederlassung über den laufenden Praxisbetrieb bis zur Praxisübergabe – mit dem nötigen Fachwissen für Ihren Berufsstand.

Sie planen die Niederlassung oder Praxisgründung

„Ich möchte meine Praxis von Anfang an steuerlich richtig aufstellen.“

  • Rechtsformwahl: Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder PartG
  • Investitionsabzugsbetrag für Praxisausstattung nutzen
  • Finanzierungsplanung und Liquiditätsvorschau
  • Anmeldung beim Finanzamt und laufende Buchhaltung aufsetzen

Sie führen bereits eine Praxis

„Ich möchte sicher sein, dass meine Buchhaltung korrekt läuft und ich nichts übersehe.“

  • Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung – was passt zu Ihnen?
  • Abgrenzung umsatzsteuerfreier und -pflichtiger Leistungen (z. B. IGeL)
  • Lohnbuchhaltung für Praxispersonal
  • Liquiditätsplanung bei schwankenden KV-Abrechnungen

Sie übernehmen oder übergeben eine Praxis

„Ich möchte wissen, was die Praxis wert ist – und was steuerlich auf mich zukommt.“

  • Praxiswertermittlung nach anerkannten Bewertungsverfahren
  • Steuerliche Behandlung des Übergabegewinns
  • Kaufpreisfinanzierung und Abschreibung des Praxiswerts
  • Vertragsgestaltung in Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt

Sie gründen eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ

„Ich möchte mit Kolleg:innen zusammenarbeiten– steuerlich klar geregelt.“

  • Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilung steuerlich abbilden
  • Abgrenzung freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit (Infektionsrisiko Gewerbesteuer)
  • Gemeinsame Investitionen und Kostenaufteilung
  • Laufende Beratung für alle Gesellschafter

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 14 UStG)

Heilbehandlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei bestimmten Leistungen – z. B. IGeL, Gutachten, Schönheitsbehandlungen — ist die Abgrenzung jedoch nicht immer eindeutig.

Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)

Für geplante Anschaffungen — etwa medizinische Geräte — lässt sich der Gewinn schon vor der Investition steuerlich mindern.

Altersvorsorge & Versorgungswerk

Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk sind als Sonderausgaben absetzbar — die steuerliche Wirkung sollte in der Praxisplanung berücksichtigt werden.

Freiberufliche vs. gewerbliche Tätigkeit

Heilberufe sind grundsätzlich freiberuflich tätig (§ 18 EStG) und damit gewerbesteuerfrei. Bestimmte Konstellationen – z. B. Beteiligungen an Laborgemeinschaften – können diese Einordnung gefährden.

Praxiswert & Abschreibung

Wer eine Praxis kauft, kann den erworbenen Praxiswert über mehrere Jahre steuerlich abschreiben — ein oft unterschätzter Steuervorteil.

Gemeinschaftspraxis & Gewinnverteilung

Die Gewinnverteilung zwischen Gesellschaftern muss steuerlich korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sein — insbesondere bei unterschiedlichen Arbeitszeiten oder Einlagen.

Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.