Steuerberatung Wolf

Kurzzeitvermietung

Kurzzeit- und Ferienvermietung – steuerlich oft komplizierter, als es aussieht.

Airbnb, Booking.com oder die eigene Ferienwohnung: Was nach unkomplizierter Nebeneinnahme aussieht, wirft schnell ernste steuerliche Fragen auf – ab wann wird aus privater Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit? Und wussten Sie, dass Vermietungsplattformen Ihre Einnahmen mittlerweile direkt an das Finanzamt melden? Wir beraten Eigentümer und Investoren in Leipzig, die kurzfristig oder saisonal vermieten – ob gelegentlich übers eigene Gästezimmer oder professionell über mehrere Objekte.

Sie vermieten gelegentlich privat

„Ich vermiete mein Gästezimmer oder meine Wohnung ab und zu über Airbnb.“

  • Einnahmen korrekt in der Steuererklärung angeben
  • Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer prüfen
  • DAC7-Meldedaten der Plattform mit eigener Erklärung abgleichen

Sie betreiben mehrere Objekte

„Ich vermiete mehrere Ferienwohnungen und möchte wissen, ob ich noch privat oder schon gewerblich tätig bin.“

  • Abgrenzung gewerblich/privat sauber dokumentieren
  • Gewerbesteuerpflicht und Folgen frühzeitig klären
  • Verlustverrechnung je nach Einordnung unterschiedlich planen

Sie planen den Einstieg

„Ich überlege, eine Wohnung oder Immobilie künftig kurzfristig zu vermieten.“

  • Kommunale Zweckentfremdungsregeln vorab prüfen
  • Steuerliche Struktur von Anfang an richtig aufsetzen
  • Möblierung und Ausstattung abschreibungsfähig planen

Sie sind sich unsicher, wo Sie stehen

„Ich weiß nicht genau, ob mein Finanzamt meine Vermietung noch als privat einstuft.“

  • Bisherige Vermietungspraxis steuerlich einordnen lassen
  • Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung einschätzen
  • Gegebenenfalls rechtzeitig Struktur anpassen

Was Vermieter unbedingt wissen sollten

Abgrenzung privat & gewerblich

Reinigung, Bettwäschewechsel, häufiger Gästewechsel oder Rezeptionsservice können aus einer privaten Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit machen – mit Gewerbesteuerpflicht und anderen Verlustregeln.

DAC7-Meldepflicht der Plattformen

Seit 2023 melden Airbnb, Booking.com & Co. Vermietungseinkünfte direkt an die Finanzbehörden – Abweichungen zur eigenen Erklärung fallen dadurch leichter auf.

Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung

Kurzfristige Vermietung von möbliertem Wohnraum kann unter den ermäßigten Steuersatz von 7 % fallen – anders als die normale, umsatzsteuerfreie Wohnraumvermietung.

Kommunale Zweckentfremdungsregeln

Manche Kommunen schränken die Kurzzeitvermietung von Wohnraum ein oder verlangen eine Registrierung – vor dem Einstieg sollte das geprüft werden.

Auf einen Blick

Was wir für Sie tun

Abgrenzungsprüfung gewerblich/privat

Wir prüfen Ihre konkrete Vermietungspraxis und schätzen das Risiko einer gewerblichen Einordnung realistisch ein.

Umsatzsteuerliche Einordnung

Wir klären, ob der ermäßigte Steuersatz greift und ob die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll ist.

AfA für Möblierung & Ausstattung

Wir setzen die Abschreibung für Einrichtung, Geräte und Renovierungen optimal für Ihre Kurzzeitvermietung auf.

Kommunale Abgaben einordnen

Kurtaxe, Zweitwohnungssteuer oder Zweckentfremdungsregeln – wir behalten die lokalen Vorschriften für Sie im Blick.
Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.