Wer sich selbständig macht, steht früh vor einer Frage, die viele unterschätzen: Gründe ich als Einzelunternehmen — oder gleich als GmbH? Die Antwort ist nicht für jeden gleich. Sie hängt von Ihrer Branche, Ihrem Risikoprofil und Ihrer Steuerbelastung ab. Wer die Unterschiede kennt, trifft die bessere Entscheidung.
Das Einzelunternehmen: unkompliziert und günstig im Start
Das Einzelunternehmen — dazu zählt auch der Freiberufler und die klassische Selbständigkeit — ist die einfachste Form der Selbständigkeit. Es gibt keine Mindesteinlage, keine notarielle Beurkundung und keinen aufwändigen Gründungsprozess. Sie fangen an, und das Finanzamt bekommt eine Gewerbeanmeldung oder eine Mitteilung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit.
Der Nachteil: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wenn das Unternehmen Schulden hat, sind das Ihre Schulden. Für viele Gründer mit überschaubarem Risiko ist das kein Problem — für andere kann es existenzbedrohend werden.
Steuerlich werden Gewinne aus dem Einzelunternehmen direkt als Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit versteuert — zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der bei höheren Gewinnen schnell über 40 Prozent liegt.
Die GmbH: Schutz und Steuervorteil — aber mit Aufwand
Die GmbH trennt Privat- und Unternehmensvermögen klar. Ihre Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt — Ihr privates Konto, Ihr Auto, Ihr Haus bleiben geschützt. Das ist der entscheidende Vorteil, wenn Sie in einem risikoreicheren Umfeld arbeiten oder größere Investitionen planen.
Dazu kommt ein Steuervorteil bei höheren Gewinnen: Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer — in vielen Fällen ergibt das eine Gesamtbelastung von rund 30 Prozent. Deutlich weniger als der persönliche Spitzensteuersatz. Gewinne, die Sie in der GmbH belassen und reinvestieren, werden also günstiger besteuert als beim Einzelunternehmen.
Der Preis dafür: Mindesteinlage von 25.000 Euro (davon 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen), Notartermin, Handelsregistereintrag, Jahresabschluss mit Veröffentlichungspflicht und deutlich mehr Buchhaltungsaufwand.
Wann lohnt sich welche Rechtsform?
- Einzelunternehmen: Sie starten kleiner, Ihr Gewinn liegt voraussichtlich unter 60.000 Euro im Jahr, das Haftungsrisiko ist gering.
- GmbH: Sie erwarten höhere Gewinne, möchten Kapital in der Gesellschaft aufbauen, haben externe Haftungsrisiken oder wollen mit mehreren Gesellschaftern gründen.
- UG (haftungsbeschränkt): Die ‚kleine GmbH‘ — haftungsbeschränkt wie die GmbH, aber mit 1 Euro Mindestkapital startbar. Sinnvoll, wenn das Startkapital fehlt, aber Haftungsschutz gewünscht ist.
Unser Tipp: Rechnen lassen, bevor Sie entscheiden
Die Rechtsformwahl hat langfristige steuerliche und rechtliche Konsequenzen — ein späterer Wechsel ist möglich, aber aufwändig. Wir rechnen beide Szenarien für Ihre konkrete Situation durch und helfen Ihnen, die Entscheidung auf einer soliden Grundlage zu treffen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation sprechen Sie uns gerne an.