Steuerberatung Wolf

Onlinehandel & E-Commerce

Steuerberatung für Onlinehändler in Leipzig – sicher durch OSS, IOSS und Marktplatzhaftung.

Wer online verkauft, verkauft fast automatisch grenzüberschreitend – mit eigenen umsatzsteuerlichen Regeln für jedes Zielland. Das One-Stop-Shop-Verfahren, die Marktplatzhaftung bei Amazon und eBay und die korrekte Behandlung von Differenzgeschäften sind dabei keine Nebensächlichkeiten. Wir begleiten Onlinehändler:innen in Leipzig bei allen steuerlichen Fragen – vom ersten Verkauf ins EU-Ausland bis zur Lagerhaltung über internationale Fulfillment-Center.

Sie verkaufen erstmals ins EU-Ausland

„Ich möchte wissen, ob und wann ich das OSS-Verfahren nutzen muss.“

  • EU-weite Bagatellgrenze von 10.000 Euro im Blick behalten
  • One-Stop-Shop-Verfahren anmelden und nutzen
  • Ausländische Umsatzsteuersätze korrekt anwenden
  • Quartalsweise OSS-Meldungen fristgerecht abgeben

Sie verkaufen über Amazon, eBay & Co.

„Ich möchte verstehen, was die Marktplatzhaftung für mich bedeutet.“

  • Steuerliche Nachweise für Marktplätze rechtzeitig bereithalten
  • Amazon-FBA und Lagerung in anderen EU-Ländern steuerlich einordnen
  • Gebühren- und Provisionsabrechnungen korrekt verbuchen
  • Internationale Registrierungspflichten frühzeitig erkennen

Sie importieren Waren aus Nicht-EU-Ländern

„Ich möchte wissen, wie Einfuhrumsatzsteuer und Zoll korrekt behandelt werden.“

  • Import-One-Stop-Shop (IOSS) für Sendungen unter 150 Euro nutzen
  • Einfuhrumsatzsteuer korrekt berechnen und als Vorsteuer abziehen
  • Zollanmeldungen und Ursprungsnachweise organisieren
  • Lieferantenverträge steuerlich sauber gestalten

Sie handeln mit Gebrauchtwaren

„Ich möchte wissen, ob die Differenzbesteuerung für mich passt.“

  • Differenzbesteuerung nach § 25a UStG prüfen
  • Einkaufspreise lückenlos dokumentieren
  • Vorteile gegenüber der Regelbesteuerung abwägen
  • Korrekte Rechnungsstellung ohne offenen Umsatzsteuerausweis

Auf einen Blick

Gut zu wissen

One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)

Seit Juli 2021 können Umsatzsteuern für B2C-Verkäufe in andere EU-Länder zentral über das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden — ohne Registrierung in jedem einzelnen Land.

EU-weite Bagatellgrenze

Erst ab einem grenzüberschreitenden Jahresumsatz von 10.000 Euro greift die Umsatzsteuerpflicht im Zielland — darunter gilt weiterhin der deutsche Steuersatz.

Marktplatzhaftung (§ 22f UStG)

Betreiber wie Amazon und eBay haften unter Umständen für nicht abgeführte Umsatzsteuer ihrer Verkäufer — daher verlangen sie strenge steuerliche Nachweise.

Lagerhaltung im Ausland (Amazon FBA)

Wird Ware in einem ausländischen Fulfillment-Center gelagert, kann dort unabhängig vom OSS-Verfahren eine eigene Registrierungspflicht entstehen.

Alexander Hanke bewertet uns ★★★★★

Wir sind seit über 10 Jahren mit allen Firmen in der Betreuung durch Steuerbüro Wolf. Wir sind sehr zufrieden.