Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2025 noch nicht eingereicht hat und keinen Steuerberater beauftragt, hat heute – am 31. Juli 2026 – den letzten Tag. Nach Mitternacht beginnt der Bereich der Verspätungszuschläge. Wir erklären, was das konkret bedeutet, wen es betrifft, und was Sie jetzt noch tun können.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder ist zur Abgabe verpflichtet – aber viele profitieren davon. Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem:
- Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld) über 410 Euro erhalten haben
- Arbeitnehmer mit mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhaeltnissen
- Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
- Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte den Grundfreibetrag uebersteigen
- Personen mit Kapitaleinkünften, die nicht vollständig der Abgeltungsteuer unterlagen
Freiwillig abgeben – oft lohnt es sich
Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig abgeben – und bekommt in vielen Fällen Geld zurück. Besonders haeufig unterschaetzte Abzugsmöglichkeiten: Homeoffice-Tage (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro im Jahr), Fahrtkosten zum Arbeitgeber, Fortbildungskosten, Spenden und aussergewöhnliche Belastungen. Für freiwillige Erklärungen gilt eine Frist von vier Jahren rückwirkend – für 2025 also bis Ende 2029.
Was passiert, wenn die Frist heute versäumt wird?
Das Finanzamt kann ab morgen einen Verspätungszuschlag erheben. Dieser beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verzögerung – mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei längerer Versäumnis kann das Finanzamt auch Schätzungen vornehmen, die in der Regel ungünstiger ausfallen als die tatsächlichen Zahlen.
Mit Steuerberater: Frist bis Ende Februar 2027
Wer einen Steuerberater beauftragt, profitiert automatisch von einer verlängerten Abgabefrist. Für das Steuerjahr 2025 gilt dann der 28. Februar 2027 als Deadline – fast sieben Monate länger als die heutige Grundfrist. Das gibt Ihnen nicht nur mehr Zeit für eine sorgfältige Aufbereitung, sondern ermöglicht auch eine gezieltere steuerliche Gestaltung.
Was jetzt konkret zu tun ist
- Alle noch fehlenden Belege zusammenstellen: Lohnsteuerbescheinigung, Spendenquittungen, Versicherungsnachweise
- Homeoffice-Tage 2025 aus Kalender oder Aufzeichnungen zählen
- Steuersoftware oder ELSTER nutzen – bei einfachen Erklärungen oft in ein bis zwei Stunden erledigt
- Oder: Jetzt noch einen Steuerberater beauftragen und die Frist automatisch verlängern
Und falls Sie die Frist heute nicht mehr schaffen: Eine späte Erklärung ist immer noch besser als keine. Die meisten Finanzämter sind zugegenkommend, wenn die Erklärung kurz nach Fristablauf eingeht und ein verständlicher Grund vorliegt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation sprechen Sie uns gerne an.
